Jeder Arbeitgeber und Personal-Entleiher ist verpflichtet die tägliche Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz
aufzuzeichnen. Es müssen gesetzlich gefordert, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit
genau aufgezeichnet werden und dies spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages,
der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt. Die Dokumentation muss mindestens für zwei Jahre
aufbewahrt werden. Die Zeiterfassungssoftware SX-Time erleichtert Ihre Arbeit dabei erheblich.
Das bisherige, sehr aufwendige aufschreiben und Verwalten von Stundenzettel entfällt ganz.
SX-Time kann als eigenstendiges System arbeiten. Kombiniert mit der WWS MaX ermöglicht SX-Time eine
Auswertung der Zeitauslastung.